Das Prüfschema ist hinsichtlich beider Grundrechte weitestgehend deckungsgleich. Zusätzlich wird für Altersgrenzen bei der Berufsausübung vorausgesetzt, dass diese (kumulativ) – qualifiziert begründet und gerechtfertigt werden können; – weder bestehende Stigmatisierungen der älteren Menschen fördern noch neue Stigmatisierungen hervorrufen;