2.4 Zwischenergebnis: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Altersgrenzen Die Frage der Zulässigkeit von Altersgrenzen bezüglich der Ausübung eines Berufs oder bestimmter Funktionen im Berufsfeld bemisst sich sowohl hinsichtlich des Diskriminierungsverbots (Art. 8 Abs. 2 BV) wie der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) grundsätzlich an den Kriterien für Grundrechtseingriffe von Art. 36 BV. Das Prüfschema ist hinsichtlich beider Grundrechte weitestgehend deckungsgleich.