solche finden sich denn auch zahlreich im Hinblick auf den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten bzw. auf den Schutz des Rechtsverkehrs. Darüber hinaus müssen Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit grundsatzkonform sein, d.h. sie müssen «mit dem ordnungspolitischen Grundsatzentscheid der BV für eine wettbewerbsgesteuerte Privatwirtschaft (…) im Einklang stehen»45. Eine Altersgrenze für die Berufsausübung bzw. für die Ausübung bestimmter Funktionen im Berufsfeld stellt klarerweise einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Mithin ist auch im Lichte der Wirtschaftsfreiheit zu prüfen, ob Altersgrenzen verfassungskonform sind.