«Je intensiver die Einzelnen in ihrer Persönlichkeit betroffen werden, desto gewichtiger müssen die mit der Altersschranke angestrebten Ziele sein.»38 In der Lehre und Rechtsprechung wird es beispielsweise als zulässig erachtet, dass die Notarinnen und Notare mit 70 Jahren ihre Tätigkeit aufgeben müssen, um jüngeren Kollegen Zugang zu diesem Beruf zu eröffnen und um eine einwandfreie Ausübung der ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgabe sicherzustellen.39