Es sind die Interessen an der Erreichung des fraglichen Ziels mit jenen älterer Menschen abzuwägen, die von der Altersschranke betroffene Tätigkeit oder sonstige Lebensgestaltung weiterhin wahrnehmen zu können. «Je intensiver die Einzelnen in ihrer Persönlichkeit betroffen werden, desto gewichtiger müssen die mit der Altersschranke angestrebten Ziele sein.»38