führen würde.36 Das Kriterium der Erforderlichkeit einer Altersgrenze verlangt zudem, dass diese nicht mehr betagte Menschen trifft, als notwendig. Es ist insbesondere die Frage zu beantworten, «ob das der Schranke zugrunde gelegte Alter nicht auch höher angesetzt werden könnte, ohne dass dadurch die Erreichung des Regelungsziels substanziell beeinträchtigt würde»37. – Zumutbarkeit für die Betroffenen: Voraussetzung für eine Altersgrenze ist letztlich die Zumutbarkeit der fraglichen Altersschranke für die konkret davon Betroffenen.