Dies bedeutet insbesondere, dass andere, nicht auf das Alter abstellende Massnahmen das fragliche Ziel nicht ebenso oder jedenfalls annähernd so gut zu erreichen vermögen.35 Es muss daher geprüft werden, ob statt einer Altersgrenze beispielsweise eine individuelle Abklärung, welche die Eigenschaften jedes Einzelnen feststellt und nicht an die generalisierten Fähigkeiten älterer Menschen anknüpft, ebenso gut zum Ziele