So nimmt das Gehör- und Sehvermögen mit zunehmendem Alter bei der überwiegenden Mehrzahl der Menschen markant ab. Dieser Tatsache darf die Rechtsordnung dadurch Rechnung tragen, dass sie für bestimmte Tätigkeiten mit Dritt- oder Selbstgefährdung – wie etwa das Auto fahren – ab einem bestimmten Alter Kontrollen der Sehschärfe und des Gehörs verlangt.33 Hinsichtlich der Berufsausübung bedeutet dies, dass solche dem Altern inhärente Tatsachen bei der Frage der Zulassung berücksichtigt werden dürfen, wenn dies der Schutz von Dritten oder des Rechtssystems erfordert. – Erforderlichkeit der Massnahme: