Hinsichtlich des Verbots der Altersdiskriminierung erscheinen zudem insbesondere jene Altersschranken als unzulässig, die (bewusst oder im Sinne einer verdeckten Agenda) das Ziel verfolgen, gewisse stereotype Rollen älterer Menschen zu verfestigen oder diese vom gesellschaftlichen Leben auszugrenzen.30 Eine derartige stereotype Rollenzuteilung wäre, ältere Menschen generell, d.h. ohne detaillierte Untersuchung der Arbeitsprozesse und Qualitätserfordernisse, als zur Berufsausübung weniger geeignet oder als weniger leistungsfähig zu bezeichnen. – Eignung der Massnahme: