Der Diskriminierungsschutz der Bundesverfassung geht diesbezüglich teilweise über den Schutz des Völkerrechts hinaus.16 Das Diskriminierungsverbot soll einerseits den Mitgliedern bestimmter gesellschaftlicher Gruppen (hier ältere Menschen) unmittelbar Schutz vor Ausgrenzung und Herabwürdigung gewährleisten und andererseits – in einer längerfristigen Perspektive – verhindern, dass sich gesellschaftliches Denken mit stereotypen Rollenzuteilungen entwickelt, das sich zum Nachteil, dieser Gruppen in rechtlichen Regelungen niederschlägt.17