In der politischen Diskussion auf Bundesebene wurde bisher nur eine Altersgrenze für Ärztinnen und Ärzte bezüglich der Verrechnung von Leistungen an die Grundversicherung der Krankenversicherung erwogen.11 Auf kantonaler Ebene beschränkte sich die Diskussion weitestgehend auf Altersgrenzen für Notarinnen und Notare.12 Das Bundesgericht hat sich ebenfalls vor allem mit der Zulässigkeit von Altergrenzen für Notarinnen und Notare befasst.13 Hinsichtlich der Zulässigkeit von Altersgrenzen bei der Ausübung reglementierter Berufe besteht mithin in der Schweiz weder ein politischer Konsens noch eine gefestigte Lehre und Rechtsprechung.