die Frage der Altersgrenze bei 70 Jahren für Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen diskutiert.9 Die rechtliche Diskussion von Altersgrenzen für politische Ämter führte zur Entwicklung von Kriterien der Zulässigkeit von Altersschranken, welche auch auf die Frage der Berufsausübung übertragen werden können.10 Die Diskussion über Altersschranken bei der Berufsausübung wurde in der Schweiz nur Ansatzweise geführt. In der politischen Diskussion auf Bundesebene wurde bisher nur eine Altersgrenze für Ärztinnen und Ärzte bezüglich der Verrechnung von Leistungen an die Grundversicherung der Krankenversicherung erwogen.11