auf die Betrachtung von Altersgrenzen in reglementierten Berufen und betrifft damit insbesondere die selbstständige Berufsausübung in den so genannten freien Berufen. Eine gesetzliche Altersgrenze für die Berufszulassung in der Schweiz kann allenfalls im Widerspruch zu den sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) stehen. Die Klärung dieser Frage sprengt den Rahmen des Gutachterauftrags und ist deshalb nicht Gegenstand der vorliegenden Abklärungen.6