Nachfolgend soll geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Altersgrenze für die Eintragung in das Geometerregister zulässig wäre. Dabei soll rechtsvergleichend die Frage der Altersgrenzen bei anderen ähnlichen Berufsgruppen in der Schweiz (Anwältinnen/Anwälte, Ärztinnen/Ärzte und Notarinnen/Notare) und bei vergleichbaren Funktionen im benachbarten Ausland (Deutschland und Österreich) betrachtet werden. Weiter soll aufgezeigt werden, über welche Befugnisse die Geometerkommission auch ohne ausdrückliche Altersgrenze hinsichtlich der Qualitätssicherung bei im Register eingetragenen betagten Personen verfügt.