Für die Geometerkommission stellte sich damit die Frage nach einer Altergrenze für die Ausübung des Geometerberufs in der amtlichen Vermessung. Das geltende Bundesrecht, d.h. das Geoinformationsgesetz (GeoIG1), die Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV2) und die Geometerverordnung (GeomV3) kennen heute keine Altersgrenze. Nachfolgend soll geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Altersgrenze für die Eintragung in das Geometerregister zulässig wäre.