Die Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer (Geometerkommission) als zentrales Aufsichtsorgan über die im Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geo- meter (Geometerregister) eingetragenen Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer stellte fest, dass im Geometerregister auch Personen eingetragen waren, die das 65. Altersjahr, das üblicherweise als Grenze für die Pensionierung gilt, überschritten haben (die älteste eingetragene Person war 90 Jahre alt). Für die Geometerkommission stellte sich damit die Frage nach einer Altergrenze für die Ausübung des Geometerberufs in der amtlichen Vermessung.