Sie müsste auf Gesetzesstufe verankert werden. Auf der Grundlage des geltenden Berufsrechts für Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer kann die Geometerkommission zur Sicherstellung der Qualität der Arbeiten in der amtlichen Vermessung bei im Register eingetragenen Personen, die ein Alter über 70 Jahre aufweisen, periodische Inspektionen zur Abklärung ihrer «beruflichen Fitness» durchführen bzw. durchführen lassen. VPB/JAAC/GAAC 2011, Ausgabe vom 3. August 2011 8 Gutachten Daniel Kettiger