Regeste: Die Begrenzung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf Grund des Alters ist geeignet, in die grundrechtlichen Positionen der Rechtsgleichheit und der Wirtschaftsfreiheit einzugreifen. Die Frage der Zulässigkeit von Altersgrenzen bezüglich der Ausübung eines Berufs oder bestimmter Funktionen im Berufsfeld bemisst sich sowohl hinsichtlich des Diskriminierungsverbots wie der Wirtschaftsfreiheit grundsätzlich an den Kriterien für Grundrechtseingriffe von Art. 36 der Bundesverfassung (BV).