VPB/JAAC/GAAC 2010, Ausgabe vom 15. April 2010 73 Entscheid Bundesrat Die Verfahrenskosten werden somit auf 2000 Franken festgesetzt. [Der Bundesrat weist die Beschwerde ab, soweit sie als Beschwerde wegen mangelhafter Vollstreckung eines Bundesgerichtsentscheids entgegenzunehmen ist; im Übrigen gibt er der Aufsichtsbeschwerde keine Folge.]