2.2. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde mit Entscheid vom 6. November 2008 (2C_561/2007, publiziert in: ZBl 2009 571) teilweise gut und hob Art. 25 Abs. 4 des Prüfungsreglements auf. Bei dieser Bestimmung handelte es sich um eine Übergangsregelung, die nicht die Zusammensetzung der Prüfungskommission betrifft. Im Übrigen wies das Bundesgericht die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.