2.4 Übergangsrechtliche Aspekte Das neue Geoinformationsrecht ist auf den 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Der Streit zwischen dem Vermessungsamt des Kantons X und der Y Erdgas AG besteht aber offenbar bereits mindestens seit März 2008 und bezieht sich auf eine Rohrleitung, die offenbar vor dem 1. Juli 2008 fertig gestellt wurde. Damit gilt es zu klären, ob übergangsrechtliche Aspekte zu einem anderen Ergebnis führen könnten. Die Informationsebene „Rohrleitungen“ besteht in der amtlichen Vermessung bereits mindestens seit dem 1. April 2003.27 Die grundsätzliche Meldepflicht in Artikel 17 RLV besteht ebenfalls seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung;