In der Folge wird die Informationsebene „Rohrleitungen“ der amtlichen Vermessung auch im Anhang 1 der Geoinformationsverordnung (GeoIV)4, im so genannten Geobasisdatenkatalog (GBDK) erwähnt (Identifikator Nr. 64). Bei den raumbezogenen Daten der Informationsebene „Rohrleitungen“ der amtlichen Vermessung handelt es sich somit um Geobasisdaten des Bundesrechts, die den Regelungen des Geoinformationsgesetzes (GeoIG)5 und seiner Ausführungsverordnungen unterstehen. Dies ergibt sich im Übrigen auch aus Artikel 1a VAV. Die Rohrleitungsgesetzgebung enthält zusätzliche Regelungen.