– die Symbole, Signaturen und Farben nicht in jedem Fall der SIA Norm 405 entsprechen; – die Vollständigkeit nicht gewährleistet ist. Zu klären ist mithin die Frage, ob, und unter welchen Rahmenbediungungen die Y Erdgas AG den zuständigen Behörden die Vermessungsdaten der Rohrleitung zur Verfügung stellen muss. Zur Klärung dieser Frage muss zuerst die rechtliche Situation bezüglich der Geobasisdaten des Bundesrechts zu den Rohrleitungen dargelegt werden. 2. Grundsätzliche rechtliche Erwägungen