– die Daten ausschliesslich für den unten angegebenen Zweck zu verwenden; – die digitalen Daten nicht an Dritte weiterzugeben; – auch die Angestellten und Hilfspersonen zur Einhaltung der Vereinbarung zu verpflichten. Der Datenbezüger nimmt zur Kenntnis, – dass die Daten Eigentum der Y Erdgas AG sind; – dass die Daten nur momentan die bekannte Lage der Leitungen darstellen; – dass die Daten keinem Änderungsdienst unterstehen; – beim Verstoss gegen den Datenschutzrevers eine Konventionalstrafe von bis zu Fr. 10'000 zu bezahlen ist und weitere rechtliche Schritte vorbehalten werden;