Die Y Erdgas AG verlangt also von den Nachführgeometern die vorgängige Unterzeichnung des folgenden „Datenbezugsrevers“: Die Firma / der Unterzeichnende (im folgenden „Datenbezüger“ genannt) verpflichtet sich VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 50 Gutachten Daniel Kettiger