Die Y Erdgas AG stellt sich in einem Schreiben vom 20. März 2008 auf den folgenden Standpunkt: Sehr geehrte Damen und Herren Sie werden nach Unterzeichnung des beiliegenden Datenbezugsrevers die Daten der Leitung Q für die Nachführung der amtlichen Vermessung erhalten. Formell erlauben wir und darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Daten ausschliesslich für die im Gesetz festgehaltenen Belange der amtlichen Vermessung verwendet werden dürfen. Weitergehende Verwendung der daten ist nur mit der Zustimmung der Y Erdgas AG erlaubt.