Im Detail geht es darum, dass die Nachführungsgeometer der Bezirke A (N.N.) und B. (M.M.) in einigen Operaten eine neue Gastransitleitung nachführen bzw. eintragen müssen. Hierzu wurden bei der Y Erdgas AG die benötigten Daten angefordert. Bevor die Daten ausgeliefert werden ist eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen, welche Bedingungen enthält, die von den Nachführungsgeometern nicht eingehalten werden können (siehe Datenbezugrevers).