Insofern liegt die Annahme nicht fern, der Bundesrat habe diese Ziele eben gerade auch mit Blick auf die Privatisierung der Swisscom AG formuliert. Dass eine privatisierte Swisscom AG eine Mehrheitsbeteiligung der X. AG erwerben könnte, unterliegt keinem Zweifel. 33 a.a.O. S. 249. 34 Dieses präzisierende Adjektiv ist im Original des Gutachtens versehentlich nicht enthalten. 35 BBl 2006 3763.