Einzuräumen ist, dass die vorliegende Beurteilung ein kleines Stück weit die strategischen Ziele in Frage stellt, die der Bundesrat der Swisscom AG für die Jahre 2006- 2009 vorgegeben und in der Botschaft zur Privatisierung der Swisscom AG 35 (Anhang 1) publiziert hat. Diese strategischen Ziele sind vor ihrer Verabschiedung jedoch keiner rechtlichen Prüfung unterzogen worden, und der Bundesrat hat diese Ziele beinahe im gleichen Zeitpunkt verabschiedet wie die Botschaft zur Privatisierung. Insofern liegt die Annahme nicht fern, der Bundesrat habe diese Ziele eben gerade auch mit Blick auf die Privatisierung der Swisscom AG formuliert.