Fernmelde- und Rundfunkdienste sind Dienste des Transports von elektronischen Signalen. Die (auf den Inhalt bezogene) Produktion dieser Signale überschreitet den eigentlichen Fernmelde- bzw. Rundfunkdienst. Es verhält sich in dieser Hinsicht nicht anders als bei der Post. Die Post kann und soll zwar Pakete befördern, doch erlaubt ihr dies nicht, zugleich mit jedweden Produkten Handel zu treiben, die man in Pakete verpacken kann. 30