8. Programmveranstaltung als Nebentätigkeit zur Programmverbreitung ? Nach Art. 3 TUG darf die Swisscom AG neben Fernmelde- und Rundfunkdiensten auch «damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen» («produits et services connexes») anbieten. Gestützt auf diese Klausel darf die Swisscom AG Fernmeldeapparate verkaufen und reparieren, Internetanschlüsse installieren usw. Ob sie unter diesem Titel auch «Inhalte» (z.B. Filme oder Nachrichten) anbieten darf, ist hingegen fraglich. Fernmelde- und Rundfunkdienste sind Dienste des Transports von elektronischen Signalen.