Will man die Swisscom AG in jeder Hinsicht gleich behandeln wie ihre Konkurrenten, so gibt es dazu nur einen Weg: ihre vollständige Privatisierung. Solange sie jedoch eine spezialgesetzliche AG (mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes) ist, wird ihr Geschäftsfeld vom Gesetzgeber festgelegt, und bei der Auslegung des Geschäftszwecks sind insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben für kommerzielle Tätigkeiten des Staates zu beachten. Diese sprechen eindeutig gegen eine Programmveranstaltung durch die Swisscom AG.