stets und in jeder Hinsicht dieselben Geschäftsfelder offen wie ihren Konkurrenten. Ein derartiges Verständnis des Geschäftszwecks wäre mit der Konzeption der Swisscom als spezialgesetzliche AG nicht zu vereinbaren. Private Konkurrenten der Swisscom AG (z.B. die Cablecom) können aufgrund ihrer Privatautonomie jederzeit ihr Geschäftsfeld erweitern und z.B. ins Film- oder Sportbusiness einsteigen. Will man die Swisscom AG in jeder Hinsicht gleich behandeln wie ihre Konkurrenten, so gibt es dazu nur einen Weg: ihre vollständige Privatisierung.