Deshalb kann man auch den in der Botschaft zum TUG gemachten und in der parlamentarischen Debatte wiederholten Aussage, der Unternehmenszweck der Swisscom AG sei weit zu verstehen und es seien ihr dieselben Möglichkeiten einzuräumen wie ihren Konkurrenten, nicht die Bedeutung beimessen, der Swisscom AG stünden 24 BBl 1996 III 1405. 25 a.a.O. S. 1453 f. 26 Vgl. http://www.swisscom.ch/broadcast. 27 Vgl. http://www.swisscom.ch/res/tv/index.htm?languageId=de. 28 Vgl. http://www.swisscom.ch/res/tv/sender-inhalte/live-events/bestellen/index.htm. 29 Vgl. oben Ziff. 3.