Was «Bluewin-TV» betrifft, ist zu beachten, dass die Swisscom AG damit lediglich die Programme anderer Veranstalter weiterverbreitet. 27 Sie trägt dabei keinerlei Verantwortung für die übertragenen Programme. Es handelt sich also klarerweise um einen Fernmeldedienst, der unter rundfunkrechtlichen Aspekten keine Probleme bietet. Dies gilt – wenn wir dies richtig erkennen – auch für die «Live Events», die im Rahmen von «Bluewin-TV» übertragen werden (sie werden vom Teleclub veranstaltet). 28