Botschaft zum revidierten Fernmeldegesetz 24 hat er dies aber sehr wohl getan. Im Anhang zu diesem Gesetzesentwurf schlug er nämlich auch ein paar Änderungen zur französischen Fassung des RTVG/1991 vor, u.a. gerade betr. die Terminologie «Veranstaltung/Verbreitung». Dabei berief er sich ausdrücklich auf die Terminologie für den Funkdienst in der Internationalen Fernmeldunion und legte dar, dass mit der angepassten Terminologie auch der sogenannten Konvergenz von Rundfunk und Individualkommunikation Rechnung getragen werde, so dass Rundfunkprogramme und Fernmeldedienste künftig auf der gleichen Infrastruktur übertragen werden könnten.