Der Swisscom sollten die gleichen Möglichkeiten eingeräumt werden wie ihren Konkurrenten. Die technologische Entwicklung führe Telekommunikations- und Rundfunkdienste zusammen, was eine erweiterte Geschäftstätigkeit der Swisscom gestatte. Die Beteiligung der Swisscom entspreche somit dem Willen des Gesetzgebers.