Hält man sich dies vor Augen, wird klar, dass eine (indirekte) mehrheitliche Beteiligung des Bundes am Teleclub den Grundideen unseres Rundfunksystems widerspricht. Wenn der Gesetzgeber einerseits die SRG privilegiert (und sie dabei mit einem Leistungsauftrag und organisatorischen Vorkehren einbindet), anderseits für den kommerziellen Bereich Wettbewerb walten lassen will, so wäre es sinnwidrig, wenn der Bund via Swisscom AG auch noch einen der wichtigsten (auch die SRG konkurrenzierenden) Veranstalter unter seine Kontrolle brächte (auch wenn – oder gerade wenn ! – dieses Manöver rein wirtschaftlich gesehen für die Swisscom AG vielleicht Sinn machen würde).