Interessant ist, dass der Bundesrat in seiner Botschaft vom 18.12.02 auch dargelegt hat, dass seit Inkrafttreten des RTVG von 1991 nur wenige Veranstalter neben der SRG wirtschaftlich überleben konnten. 20 Dazu zählte er (richtigerweise) auch den Teleclub. Hält man sich dies vor Augen, wird klar, dass eine (indirekte) mehrheitliche Beteiligung des Bundes am Teleclub den Grundideen unseres Rundfunksystems widerspricht.