In der Botschaft vom 18.12.02 zum geltenden RTVG 18 distanzierte sich der Bundesrat zwar vom Ebenenmodell und wollte kein «rein duales System» 19 einführen, doch wollte er der SRG auf nationaler Ebene weiterhin eine privilegierte wirtschaftliche Stellung einräumen. Neben diesem «starken Service public» wollte er jedoch zugleich einen vermehrten Wettbewerb zwischen den Programmveranstaltern ermöglichen. Das Parlament ist dem Bundesrat im Wesentlichen gefolgt und hat dieses nicht ganz rein duale Rundfunkkonzept im RTVG umgesetzt.