16 Ohne hier auf Einzelheiten einzugehen, sei lediglich in Erinnerung gerufen, dass der Teleclub damals schon existierte und vom Bundesrat in seiner Botschaft als Beispiel für einen kommerziellen Veranstalter dargestellt wurde, der neben der gesetzlich privilegierten SRG im Wettbewerb auf nationaler Ebene Bestand haben sollte. 17 In der Botschaft vom 18.12.02 zum geltenden RTVG 18 distanzierte sich der Bundesrat zwar vom Ebenenmodell und wollte kein «rein duales System» 19 einführen, doch wollte er der SRG auf nationaler Ebene weiterhin eine privilegierte wirtschaftliche Stellung einräumen.