Die Gründung der Swisscom AG stand damit von allem Anfang an im Zeichen der Kontinuität. Die neue Gesellschaft war dazu gedacht, die von den ehemaligen PTT- Betrieben erbrachten Fernmelde- und Rundfunkdienste zu erbringen (vgl. BBl 1996 III 1332) und weiterhin einen massgeblichen Beitrag zur Grundversorgung mit Fernmeldediensten zu leisten. Da sie sich in einem liberalisierten Umfeld bewegen werde, solle ihr eine entsprechende Führungsautonomie gewährt werden, und die Form der Aktiengesellschaft solle ihre Allianzfähigkeit stärken (a.a.O.).