VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. Dezember 2009 224 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz Art. 76 Abs. 5 RTVG/1991 (eingefügt durch das FMG von 1997) ermächtigte das UVEK sogar, die Telecom PTT während fünf Jahren zu verpflichten, die Verbreitung der Programme der SRG zu gewährleisten.