5. Die Swisscom AG als Element einer (teil-)liberalisierten Fernmeldeordnung Gleichzeitig mit der Auftrennung der früheren PTT-Betriebe in die Post und die Swisscom AG ist die Fernmeldeordnung ein Stück weit liberalisiert worden. 15 Das frühere Fernmeldemonopol der PTT-Betriebe wurde durch ein «Marktgesetz mit Konzessionssystem» (BBl 1996 III 1406) ersetzt. Dabei war klar, dass die Telekommunikationsunternehmung des Bundes für die Grundversorgung mit Fernmeldediensten weiterhin eine erstrangige Rolle spielen muss. Deshalb wurde ihr in Art. 66 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (SR 784.10) ein entsprechendes gesetzliches Mandat überbunden.