«L'Etat doit s’abstenir». In ähnlicher Weise macht Richli 7 Folgendes geltend: «Das in der Wirtschaftsverfassung generell relevante Subsidiaritätsprinzip gebietet (...), dass sich der Staat mit privatwirtschaftlicher Tätigkeit zurückhält und auf funktionierenden Märkten nicht als Konkurrent auftritt. (...) Für die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit des Staates sind jedenfalls eine gesetzliche Grundlage und ein überwiegendes öffentliches Interesse erforderlich»