Mahon 6 ist dies als eine verfassungsrechtliche Verpflichtung auf eine marktwirtschaftliche, privatrechtliche Wirtschaftsordnung zu verstehen. Daraus folge, dass Bund und Kantone auf das Angebot von Gütern und Dienstleistungen und die Preisbildung grundsätzlich keinen Einfluss nehmen dürften. Zwar garantiere diese Verfassungsbestimmung nicht den freien Wettbewerb, doch auferlege sie dem Staat eine negative Verpflichtung: «L'Etat doit s’abstenir».