1. Sachverhalt und Fragestellung Die X. AG hält 66 % der Teleclub AG. Die Teleclub AG ist Veranstalterin eines kommerziellen Abonnementsfernsehens, das über Leitungen verbreitet wird. Zu prüfen ist, ob die Swisscom AG eine Mehrheitsbeteiligung an der X. AG erwerben und damit indirekt auch die Teleclub AG beherrschen dürfte. Indirekt würde die Swisscom AG damit zu einer (kommerziellen) Programmveranstalterin. Anzumerken ist dabei, dass die Veranstaltung von Fernsehprogrammen, die über Leitungen verbreitet werden und für die kein Anteil an den Empfangsgebühren beansprucht wird, nach dem neuen RTVG (SR 784.40) keiner Konzessionspflicht, sondern bloss einer Meldepflicht unterliegt.