Die Experten kamen zum Schluss, dass CNO als solche nicht dem humanitären Völkerrecht zuwiderlaufen, dass gewisse von ihnen aber eine Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellen können113. Zur weiteren Klärung und Diskussion offener Fragen hat sich die Schweiz bereit erklärt, ein weiteres Expertentreffen zu veranstalten114.