4.2. Verletzung des Humanitären Völkerrechts durch CNO Die Schweiz, Schweden und Finnland haben anlässlich der 28. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds das Versprechen abgegeben, auf internationaler Ebene einen Prozess zu lancieren, um die Frage der Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Computernetzwerkgestützte Angriffe zu klä- ren112. Ein erstes, von Schweden organisiertes internationales Expertentreffen fand im Dezember 2004 statt. Die Experten kamen zum Schluss, dass CNO als solche nicht dem humanitären Völkerrecht zuwiderlaufen, dass gewisse von ihnen aber eine Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellen können113.