das Strafverfahren getroffen. Es geht um Fragen der Beweiserhebung und Beweissicherung von elektronischen Daten in der Strafuntersuchung. Schliesslich behandelt das Übereinkommen die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Staaten. Das Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Vertragsparteien soll in seinem Ablauf schnell und effizient gestaltet werden. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 23. November 2001 unterzeichnet. Es ist vorgesehen, die Vernehmlassung zur Umsetzung und Ratifikation der Europaratskonvention in den ersten Monaten des Jahres 2009 zu eröffnen.